Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Beagle-Welpen durch die Beagle Zucht Appenzell, Dragana Berger, Brülisau. Sie gelten für alle Kaufverträge zwischen der Züchterin und den Käuferinnen und Käufern.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen über den Erwerb eines Welpen aus der Beagle Zucht Appenzell. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Züchterin.
2. Reservation und Anzahlung
Ein Welpe gilt erst nach Absprache und – sofern vereinbart – nach Leistung einer Anzahlung als reserviert. Die Höhe einer allfälligen Anzahlung wird individuell vereinbart. Die Anzahlung wird beim Kauf an den Kaufpreis angerechnet.
Tritt die Käuferin oder der Käufer ohne wichtigen Grund vom Kauf zurück, kann eine geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten werden, sofern dies vorgängig vereinbart wurde.
3. Kaufpreis und Zahlung
Der Kaufpreis richtet sich nach der jeweils aktuellen Vereinbarung und liegt im Rahmen der auf der Website kommunizierten Preisspanne. Der Restbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – bei der Übergabe des Welpen in bar oder per vorgängiger Überweisung zu begleichen.
4. Übergabe
Die Übergabe des Welpen erfolgt frühestens ab der 9. bis 10. Lebenswoche und nach Absprache. Zum Zeitpunkt der Übergabe ist der Welpe:
- tierärztlich untersucht und gesund,
- mehrfach entwurmt,
- mit einem Mikrochip gekennzeichnet,
- erstgeimpft,
- mit Schweizer Heimtierpass und den zugehörigen Papieren ausgestattet.
5. Gesundheitszustand
Der Welpe wird zum Zeitpunkt der Übergabe in gesundem Zustand übergeben. Die Züchterin sichert zu, nach bestem Wissen und Gewissen gesunde, gut sozialisierte Welpen abzugeben. Eine Garantie für die spätere Entwicklung, das Wachstum, die Fellfarbe, die Endgrösse oder den Charakter des Tieres kann naturgemäss nicht übernommen werden.
Allfällige bei der Übergabe erkennbare Mängel sind unverzüglich zu melden. Es wird empfohlen, den Welpen innerhalb weniger Tage nach der Übergabe tierärztlich untersuchen zu lassen.
6. Pflichten der Käuferin / des Käufers
Mit dem Kauf verpflichtet sich die Käuferin oder der Käufer, den Welpen artgerecht, liebevoll und verantwortungsvoll zu halten, ihm ausreichend Bewegung, Beschäftigung und tierärztliche Versorgung zukommen zu lassen sowie die Folgeimpfungen vornehmen zu lassen.
7. Rücknahme
Sollte die Käuferin oder der Käufer den Hund zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr halten können, bittet die Züchterin um vorgängige Kontaktaufnahme. Im Interesse des Tieres ist die Züchterin nach Möglichkeit bei der Suche nach einer guten Lösung behilflich.
8. Haftung
Die Haftung der Züchterin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden, die nach der Übergabe entstehen, sowie für das Verhalten des Tieres im neuen Zuhause wird keine Haftung übernommen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Züchterin im Kanton Appenzell Innerrhoden.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.